Werkvertrag

1. Geltungsbereich

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit WebOutFit, Claudia Rauel, Am Hasensprung 7 / Kalbach, 60437 Frankfurt am Main (im Folgenden „Unternehmer“ genannt) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Unternehmer.

2. Vertragsschluss und Kündigungsrecht des Bestellers

Bei Werken kommt durch Angebot und Annahme ein vergütungspflichtiger Werkvertrag gemäß § 631 BGB zustande. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes den Vertrag jederzeit, jedoch ausschließlich aus wichtigem Grund, kündigen.

3. Stundensätze

Angebrochene Stunden werden als volle Stunden gerechnet.

4. Mitwirkungspflicht des Bestellers

Der Besteller ist verpflichtet, nach Aufforderung durch den Unternehmer, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, damit dieser die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Besteller ist dafür verantwortlich, seine Daten in geeigneten Intervallen selbstständig zu sichern.

Verstößt der Besteller gegen diese Vereinbarungen, wird der Unternehmer im vollen Umfang von seinen Pflichten befreit. Die Verpflichtungen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

Der Besteller ist verpflichtet alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Unternehmer eine ordnungsgemäße Rechnung legen kann (dies gilt besonders für Beteiligungen jedweder Art z.B. Umsatzbeteiligungen usw.)

5. Abnahme und Vergütung

Der Besteller ist verpflichtet, das Werk spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen, wenn dieses vertragsgemäß hergestellt wurde.

Falls eine Übertragung des Eigentums vertraglich vereinbart wurde, bleibt das Werk bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Unternehmers.

6. Garantie und Gewährleistung

Der Unternehmer übernimmt keine Garantie.

Mängelansprüche gemäß § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB verjähren bei Verträgen mit Unternehmern, abweichend von § 634a I Nr. 3 BGB, innerhalb eines Jahres.

Ändern sich nach Erbringung der Werkleistung Umstände, die auf den vertraglich geschuldeten Erfolg Einfluss haben, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Bestellers, es sei denn, der Unternehmer hat diese Umstände zu vertreten.

7. Erfüllungsgehilfen

Der Unternehmer ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

8. Verantwortlichkeit für Inhalte

Für die Gestaltung und die Inhalte der auftragsgegenständlichen Websites oder sonstigen Medien ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass jedwedes geliefertes Material keinem fremden Urheberrecht unterliegt, bzw. das eine schriftliche Nutzungsgenehmigung des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Der Besteller wird den Unternehmer von allen Ansprüchen und Schäden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten), die auf einer Verletzung dieser Verantwortung beruhen, verschuldensunabhängig freistellen.

9. Haftung

Der Unternehmer ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung trifft ihn nicht.

Der Unternehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Unternehmers auf 5.000,00 EUR begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

Werkvertrag Stand 01/2018

Dienstvertrag

1. Geltungsbereich

Für Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftliche Handlungen mit WebOutFit, Claudia Rauel, Am Hasensprung 7 / Kalbach, 60437 Frankfurt am Main (im Folgenden „Dienstleister“ genannt) gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bzw. der Vertragspartner finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Dienstleister.

2. Stundensätze

Angebrochene Stunden werden als volle Stunden gerechnet.

3. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Aufforderung durch den Dienstleister, alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, damit dieser die vertraglich geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Daten in geeigneten Intervallen selbstständig zu sichern.

Verstößt der Auftraggeber gegen diese Vereinbarungen, wird der Dienstleister im vollen Umfang von seinen Pflichten befreit. Die Verpflichtungen des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, damit der Dienstleister eine ordnungsgemäße Rechnung legen kann (dies gilt besonders für Beteiligungen jedweder Art z.B. Umsatzbeteiligungen usw.)

4. Garantie und Gewährleistung

Der Dienstleister übernimmt keine Garantie.

Der Dienstleister schuldet bei Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen keinen Erfolg, es sei denn das es im Einzelfall vertraglich vereinbart wurde Der Dienstleister erbringt die geschuldeten Leistungen, nach den zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung anerkannten Regeln der Technik und nach besten Wissen und Gewissen.

Ändern sich nach Erbringung der Dienstleistung Umstände, die auf den im Einzelfall vertraglich geschuldeten Erfolg Einfluss haben, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Auftraggebers, es sei denn, der Dienstleister hat diese Umstände zu vertreten.

5. Erfüllungsgehilfen

Der Dienstleister ist jederzeit ohne Ankündigung berechtigt, Mitarbeiter oder fachkundige Dritte seiner Wahl als Erfüllungsgehilfen heranzuziehen.

6. Verantwortlichkeit für die Inhalte

Für die Gestaltung und die Inhalte der auftragsgegenständlichen Websites oder sonstigen Medien ist ausschließlich der Besteller verantwortlich. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass jedwedes geliefertes Material keinem fremden Urheberrecht unterliegt, bzw. das eine schriftliche Nutzungsgenehmigung des Urheberrechtsinhabers vorliegt. Der Besteller wird den Unternehmer von allen Ansprüchen und Schäden (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten), die auf einer Verletzung dieser Verantwortung beruhen, verschuldensunabhängig freistellen.

5. Haftung

Der Dienstleister ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber hinausgehende Verpflichtung trifft ihn nicht.

Der Dienstleister haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten. Hierbei wird die Ersatzpflicht des Dienstleisters auf 5.000,00 EUR begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

Dienstvertrag Stand 01/2018